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1. Phytosanitäre Regulierungen

Verpackungsmaterial aus Rohholz gilt als eine Quelle der Einfuhr und Verbreitung von Quarantäneorganismen. Um eine mögliche Verbreitung zu vermeiden haben viele Länder Maßnahmen auf nationaler Ebene ergriffen, welches eine Vielzahl an spezifischen phytosanitären Regulierungen zur Folge hatte. Eine Vereinheitlichung der Regulierungen für die Einfuhr von Holzverpackungen auf internationaler Ebene wurden somit unumgänglich.

Die International Plant Protection Convention (IPPC) hat eine entsprechende Behandlung nach International Standards for Phytosanitary Measures ISPM 15 als Richtlinie gesetzt.

Um eine mögliche Einfuhr oder Verbreitung von Quarantäneorganismen zu vermeiden müssen Holzverpackungen:

  • einer Hitzebehandlung (HBT) unterzogen werden bei 56° während 30 Minuten
  • einer Begasung mit Methylbromid (MB) unterzogen werden, bei einem Minimum von 12° während 24 Stunden, und entsprechender Konzentration (64gr/m3)

Sämtliche Holzverpackungen von WaluPack Services wurden einer Hitzebehandlung unterzogen. Ihr Verpackungsmaterial kann weltweit verschickt werden, solange es mit dem Logo der ISPM15 Richtlinie versehen ist.

(siehe auch das CTIB Zertifikat) Logo IPPC


2. Pflichtenheft des SEILA (Syndicat de l'Emballage Industriel)

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